Quellensteuer Schweiz 2026 — Erklärung für Ausländer
Von Yanic Müller | Stand: Juni 2026 | Schweizrechner.ch
Was ist die Quellensteuer?
Die Quellensteuer ist ein spezielles Besteuerungsverfahren für ausländische Arbeitnehmer in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis). Statt selbst eine Steuererklärung einzureichen, wird die Steuer direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die kantonale Steuerbehörde abgeführt. Das System soll sicherstellen, dass auch temporär in der Schweiz arbeitende Ausländer Steuern zahlen.
Wer ist betroffen?
- Ausländer mit B-Ausweis (Jahresaufenthaltsbewilligung)
- Kurzaufenthalter mit L-Ausweis
- Grenzgänger mit G-Ausweis
- Asylbewerber mit Arbeitsbewilligung
- Schweizer mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz arbeiten
Nicht betroffen sind Ausländer mit C-Ausweis (Niederlassungsbewilligung) — diese werden wie Schweizer Bürger ordentlich besteuert und müssen eine Steuererklärung einreichen.
Die vier Quellensteuertarife
| Tarif | Für wen | Steuerbelastung (ca.) |
|---|---|---|
| A | Ledig, ohne Kinder | 12–25% |
| B | Verheiratet, Partner nicht berufstätig | 8–20% |
| C | Verheiratet, beide berufstätig | 14–28% |
| H | Alleinerziehend mit Kinder | 10–22% |
* Schätzwerte, variiert nach Kanton und Lohn
Wie wird die Quellensteuer berechnet?
Die Quellensteuer wird monatlich berechnet, basierend auf dem Bruttolohn. Der Arbeitgeber schlägt den anwendbaren Tarif nach, bestimmt durch Wohnkanton, Tarif (A/B/C/H) und Lohnhöhe. Der Steuerbetrag wird direkt vom Nettolohn abgezogen. Jeder Kanton hat eigene Quellensteuer-Tabellen, die jährlich aktualisiert werden.
Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)
Seit der Reform 2021 gilt: Wer als quellensteuerpflichtige Person mehr als CHF 120'000 Bruttolohn pro Jahr verdient, muss zwingend eine Steuererklärung einreichen (NOV). Die bereits bezahlte Quellensteuer wird dabei angerechnet. Wer darunter liegt, kann freiwillig eine NOV beantragen — das lohnt sich, wenn man hohe Abzüge (Fahrtkosten, Berufskosten, 3a-Beiträge) geltend machen möchte.
Häufige Fragen
Wer ist in der Schweiz quellensteuerpflichtig?
Quellensteuerpflichtig sind ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), die in der Schweiz arbeiten. Konkret betrifft dies Personen mit B-Ausweis, L-Ausweis oder Grenzgänger mit G-Ausweis. Auch Schweizer Bürger, die im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten, unterliegen der Quellensteuer.
Was ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)?
Ab einem Bruttolohn von CHF 120'000 pro Jahr müssen quellensteuerpflichtige Personen eine ordentliche Steuererklärung einreichen (NOV). Dabei wird die Quellensteuer auf die effektive Steuerbelastung angerechnet. Personen unter CHF 120'000 können freiwillig eine NOV beantragen, was sich oft lohnt, wenn man viele Abzüge geltend machen möchte.
Wie unterscheiden sich die Quellensteuertarife?
Die Quellensteuer-Tarife in der Schweiz sind: Tarif A (ledig, ohne Kinder), Tarif B (verheiratet, Partner nicht erwerbstätig), Tarif C (beide Partner erwerbstätig), Tarif H (alleinerziehend). Der Tarif wird automatisch durch den Arbeitgeber angewendet. Bei Änderungen der Familiensituation muss der Arbeitgeber sofort informiert werden.