Quellensteuer auf Lohn Schweiz 2026 — Berechnung & Tarife

Von Yanic Müller | Stand: Juni 2026 | Schweizrechner.ch

Was ist die Quellensteuer auf dem Lohn?

Die Quellensteuer ist ein Besteuerungsverfahren, bei dem die Einkommenssteuern direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die Steuerbehörde abgeführt werden. In der Schweiz betrifft dies vor allem ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis). Für diese Personen ersetzt die Quellensteuer die reguläre Steuererklärung.

Die vier Quellensteuer-Tarife

TarifPersonenkategorieSteuerbelastung (Beispiel)
A0Ledig, keine Kinder, allein verdienend15–22%
B0Verheiratet, Alleinverdiener10–18%
C0Verheiratet, beide erwerbstätig18–28%
H0Alleinerziehend, mit Kindern12–20%

* Prozentsätze variieren je nach Bruttolohn und Kanton. 0 = keine Kinder; A1 = 1 Kind usw.

Berechnung Schritt für Schritt

  1. Arbeitgeber ermittelt den Bruttolohn des Monats
  2. Bestimmung des anwendbaren Tarifs (A/B/C/H) und Wohnkanton
  3. Nachschlagen in der kantonalen Quellensteuer-Tabelle
  4. Abzug des Quellensteuerbetrags vom Nettolohn
  5. Überweisung an das kantonale Steueramt (monatlich)

Kantonale Unterschiede

Die Quellensteuer variiert erheblich nach Kanton. Jeder Kanton publiziert eigene Quellensteuer-Tabellen für alle Tarife und Lohnklassen. Der Kanton mit dem Wohnsitz des Arbeitnehmers ist massgebend (nicht der Sitz des Arbeitgebers). In steuergünstigen Kantonen wie Zug oder Schwyz ist die Quellensteuer deutlich tiefer als in Kantonen wie Genf oder Basel-Stadt.

NOV ab CHF 120'000 obligatorisch

Seit der Reform 2021 müssen quellensteuerpflichtige Personen mit einem Bruttoeinkommen über CHF 120'000 im Jahr eine ordentliche Steuererklärung einreichen (Nachträgliche ordentliche Veranlagung, NOV). Die bereits bezahlte Quellensteuer wird dabei angerechnet. Personen unter dieser Grenze können freiwillig eine NOV beantragen — das lohnt sich, wenn man hohe Abzüge (Fahrtkosten, 3a, Säule 3a, Berufskosten) hat, die den Betrag der Quellensteuer unterschreiten würden.

Häufige Fragen

Wie wird die Quellensteuer auf meinem Lohnausweis ausgewiesen?

Die Quellensteuer wird direkt vom Arbeitgeber abgezogen und erscheint auf dem Lohnausweis als 'Quellensteuer' oder 'Quellensteuern'. Sie erhalten keinen separaten Steuerbescheid. Der Arbeitgeber führt den Betrag monatlich an das kantonale Steueramt ab und erhält dafür eine Bezugsgebühr.

Kann ich als Quellensteuerpflichtiger Abzüge geltend machen?

Ja, aber nicht direkt in der Quellensteuer-Abrechnung. Wenn Sie eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen, können Sie alle normalen Abzüge geltend machen: Fahrtkosten, Berufskosten, Säule 3a, Schuldzinsen etc. Dies lohnt sich besonders, wenn Sie hohe Abzüge haben oder Ihr Einkommen über CHF 120'000 liegt (dann NOV obligatorisch).

Was passiert, wenn sich mein Quellensteuer-Tarif ändert?

Bei Änderungen der Familiensituation (Heirat, Geburt, Scheidung) oder des Beschäftigungsgrads müssen Sie Ihren Arbeitgeber sofort informieren. Der Arbeitgeber muss den Tarif entsprechend anpassen. Zu viel bezahlte Quellensteuer wird über die NOV zurückerstattet, zu wenig wird nachgefordert.

Stand: Juni 2026 | Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte konsultieren Sie einen zugelassenen Finanzberater für persönliche Beratung.

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