AHV Beiträge Schweiz 2026 — was zahle ich wirklich?
Von Yanic Müller | Stand: Juni 2026 | Schweizrechner.ch
Das Schweizer Sozialversicherungssystem
Die Schweiz hat ein dreisäuliges Vorsorgesystem. Die 1. Säule (AHV/IV/EO) ist die staatliche Grundabsicherung und wird durch obligatorische Beiträge auf dem Lohn finanziert. 2026 sind folgende Beiträge auf dem Lohn fällig:
Vollständige Beitragsübersicht 2026
| Versicherung | AN-Anteil | AG-Anteil | Total | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| AHV | 4.35% | 4.35% | 8.70% | Kein Maximum |
| IV | 0.70% | 0.70% | 1.40% | Kein Maximum |
| EO | 0.25% | 0.25% | 0.50% | Kein Maximum |
| ALV | 1.10% | 1.10% | 2.20% | Bis CHF 148'200 |
| ALV Solidaritätsbeitrag | 0.50% | 0.50% | 1.00% | Über CHF 148'200 |
| Total (bis CHF 148'200) | 6.40% | 6.40% | 12.80% |
Praktisches Beispiel: Bruttolohn CHF 100'000
AHV für Selbstständige
Selbstständigerwerbende sind ebenfalls AHV-pflichtig, zahlen aber keinen Arbeitgeber-Anteil. Ihr Beitragssatz ist leicht niedriger (max. 8.1% statt 8.7%). Dazu kommt die IV (1.4%) und EO (0.5%) — ebenfalls nur der AN-Anteil. Die Beiträge werden auf das Nettoerwerbseinkommen erhoben. Selbstständige müssen sich selbst bei der AHV anmelden und die Beiträge quartalsweise vorauszahlen. Bei tiefen Einkommen gilt ein Mindestbeitrag von CHF 503/Jahr (2026).
Häufige Fragen
Wie hoch sind die AHV Beiträge 2026?
Die AHV-Beiträge betragen 2026 insgesamt 8.7% des Bruttolohns, aufgeteilt auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 4.35%. Dazu kommen: IV 1.4% (je 0.7%), EO 0.5% (je 0.25%) und ALV 2.2% bis CHF 148'200 (je 1.1%). Der Gesamtbeitrag für AN+AG beträgt damit 12.8% des Bruttolohns.
Was zahlen Selbstständige für AHV?
Selbstständigerwerbende zahlen AHV-Beiträge auf ihr Nettoerwerbseinkommen. Der Beitragssatz ist progressiv: Bei einem Einkommen unter CHF 9'700 gilt ein Mindestbeitrag von CHF 503/Jahr. Bis CHF 57'400 wird ein sinkender Satz angewendet. Ab CHF 57'400 gilt der volle Satz von 8.1% (niedriger als für Angestellte, da kein AG-Anteil). Selbstständige zahlen keinen ALV-Beitrag.
Gibt es eine Obergrenze für AHV-Beiträge?
Für die AHV und IV gibt es keine Lohnobergrenze — diese Beiträge werden auf den gesamten Bruttolohn erhoben, egal wie hoch. Die ALV (Arbeitslosenversicherung) hat hingegen eine Obergrenze: 2.2% werden nur bis zum versicherten Verdienst von CHF 148'200/Jahr erhoben. Darüber zahlen Sie einen Solidaritätsbeitrag von 1%.