AHV Beiträge Schweiz 2026 — was zahle ich wirklich?

Von Yanic Müller | Stand: Juni 2026 | Schweizrechner.ch

Das Schweizer Sozialversicherungssystem

Die Schweiz hat ein dreisäuliges Vorsorgesystem. Die 1. Säule (AHV/IV/EO) ist die staatliche Grundabsicherung und wird durch obligatorische Beiträge auf dem Lohn finanziert. 2026 sind folgende Beiträge auf dem Lohn fällig:

Vollständige Beitragsübersicht 2026

VersicherungAN-AnteilAG-AnteilTotalBemerkung
AHV4.35%4.35%8.70%Kein Maximum
IV0.70%0.70%1.40%Kein Maximum
EO0.25%0.25%0.50%Kein Maximum
ALV1.10%1.10%2.20%Bis CHF 148'200
ALV Solidaritätsbeitrag0.50%0.50%1.00%Über CHF 148'200
Total (bis CHF 148'200)6.40%6.40%12.80%

Praktisches Beispiel: Bruttolohn CHF 100'000

BruttolohnCHF 100'000
AHV-Beitrag AN (4.35%)– CHF 4'350
IV-Beitrag AN (0.70%)– CHF 700
EO-Beitrag AN (0.25%)– CHF 250
ALV-Beitrag AN (1.10%)– CHF 1'100
Nettolohn vor Steuern/BVGCHF 93'600

AHV für Selbstständige

Selbstständigerwerbende sind ebenfalls AHV-pflichtig, zahlen aber keinen Arbeitgeber-Anteil. Ihr Beitragssatz ist leicht niedriger (max. 8.1% statt 8.7%). Dazu kommt die IV (1.4%) und EO (0.5%) — ebenfalls nur der AN-Anteil. Die Beiträge werden auf das Nettoerwerbseinkommen erhoben. Selbstständige müssen sich selbst bei der AHV anmelden und die Beiträge quartalsweise vorauszahlen. Bei tiefen Einkommen gilt ein Mindestbeitrag von CHF 503/Jahr (2026).

Häufige Fragen

Wie hoch sind die AHV Beiträge 2026?

Die AHV-Beiträge betragen 2026 insgesamt 8.7% des Bruttolohns, aufgeteilt auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 4.35%. Dazu kommen: IV 1.4% (je 0.7%), EO 0.5% (je 0.25%) und ALV 2.2% bis CHF 148'200 (je 1.1%). Der Gesamtbeitrag für AN+AG beträgt damit 12.8% des Bruttolohns.

Was zahlen Selbstständige für AHV?

Selbstständigerwerbende zahlen AHV-Beiträge auf ihr Nettoerwerbseinkommen. Der Beitragssatz ist progressiv: Bei einem Einkommen unter CHF 9'700 gilt ein Mindestbeitrag von CHF 503/Jahr. Bis CHF 57'400 wird ein sinkender Satz angewendet. Ab CHF 57'400 gilt der volle Satz von 8.1% (niedriger als für Angestellte, da kein AG-Anteil). Selbstständige zahlen keinen ALV-Beitrag.

Gibt es eine Obergrenze für AHV-Beiträge?

Für die AHV und IV gibt es keine Lohnobergrenze — diese Beiträge werden auf den gesamten Bruttolohn erhoben, egal wie hoch. Die ALV (Arbeitslosenversicherung) hat hingegen eine Obergrenze: 2.2% werden nur bis zum versicherten Verdienst von CHF 148'200/Jahr erhoben. Darüber zahlen Sie einen Solidaritätsbeitrag von 1%.

Stand: Juni 2026 | Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte konsultieren Sie einen zugelassenen Finanzberater für persönliche Beratung.

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