BVG Pensionskasse Schweiz 2026 — einfach erklärt

Von Yanic Müller | Stand: Juni 2026 | Schweizrechner.ch

Was ist die Pensionskasse (BVG)?

Die berufliche Vorsorge (2. Säule) ist in der Schweiz für Arbeitnehmer obligatorisch, sobald bestimmte Lohn- und Altersgrenzen erreicht sind. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelt die Mindeststandards. Jeder Arbeitgeber mit angestellten Personen muss eine Pensionskasse führen oder sich einer bestehenden anschliessen.

Die wichtigsten BVG-Zahlen 2026

KennzahlBetrag 2026
Eintrittsschwelle (Mindestlohn)CHF 22'050/Jahr
KoordinationsabzugCHF 26'460/Jahr
Obere LohngrenzeCHF 90'720/Jahr
Maximaler koordinierter LohnCHF 64'260/Jahr
BVG-Mindestzinssatz1.25% (2026)

Altersgutschriften — wer zahlt wie viel?

Die BVG-Beiträge werden als Prozentsatz des koordinierten Lohns berechnet und sind altersabhängig — ältere Arbeitnehmer zahlen einen höheren Satz, da sie weniger Zeit haben, Altersguthaben aufzubauen:

AlterAltersgutschriftAN-Anteil (mind. 50%)AG-Anteil (mind. 50%)
25–347%3.5%3.5%
35–4410%5.0%5.0%
45–5415%7.5%7.5%
55–6518%9.0%9.0%

Obligatorium vs. Überobligatorium

Das BVG definiert Mindeststandards (Obligatorium). Viele Arbeitgeber — vor allem grosse Unternehmen und solche im Finanz- und Pharmabereich — bieten deutlich bessere Leistungen an (Überobligatorium): höhere versicherte Löhne, bessere Umwandlungssätze, höhere Beiträge. Es lohnt sich, beim Stellenwechsel das Pensionskassen-Reglement zu vergleichen — gute PK-Leistungen können CHF 500'000+ Unterschied im Rentenalter ausmachen.

Häufige Fragen

Ab welchem Lohn ist man BVG-pflichtig?

Die BVG-Versicherungspflicht greift ab einem Jahreslohn von CHF 22'050 (Eintrittsschwelle 2026). Der versicherte Lohn (koordinierter Lohn) wird berechnet als: Bruttolohn minus Koordinationsabzug (CHF 26'460). Bei einem Lohn von CHF 60'000 ist der koordinierte Lohn CHF 33'540.

Was ist der Koordinationsabzug beim BVG?

Der Koordinationsabzug beträgt 2026 CHF 26'460 und wird vom Bruttolohn abgezogen, um die Doppelversicherung mit der AHV zu vermeiden. Die BVG-Beiträge werden nur auf dem koordinierten Lohn (Bruttolohn minus Koordinationsabzug) erhoben. Maximal versicherter Lohn: CHF 90'720 minus CHF 26'460 = CHF 64'260.

Was passiert mit dem BVG-Guthaben beim Stellenwechsel?

Bei einem Stellenwechsel müssen Sie Ihr BVG-Guthaben auf die neue Pensionskasse übertragen (Freizügigkeitsleistung). Das Guthaben gehört Ihnen, und die neue PK muss es übernehmen. Wenn Sie vorübergehend nicht erwerbstätig sind, können Sie das Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice übertragen.

Stand: Juni 2026 | Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte konsultieren Sie einen zugelassenen Finanzberater für persönliche Beratung.

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