Säule 3a Guide 2026 — Alles zur gebundenen Vorsorge

Von Yanic Müller | Stand: Juni 2026 | Schweizrechner.ch

Das Drei-Säulen-System der Schweiz

Die Schweizer Altersvorsorge besteht aus drei Säulen: AHV (staatlich), Pensionskasse (beruflich) und Säule 3 (privat). Die Säule 3a ist der gebundene Teil der privaten Vorsorge und geniesst besondere Steuervorteile. Die Säule 3b ist die freie Vorsorge ohne Steuerprivileg.

Steuervorteile der Säule 3a

Einzahlung: Vollständig vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig (bis zum Maximalbetrag).

Während Ansparphase: Zinsertrag und Kapitalgewinne sind steuerfrei.

Bei Auszahlung: Günstige Kapitalleistungssteuer (ca. 5–10%, kantonsabhängig). Separate Besteuerung vom übrigen Einkommen.

Maximalbeiträge 2026

  • Angestellte mit Pensionskasse: CHF 7'258 pro Jahr
  • Selbstständige ohne Pensionskasse: 20% des Nettoerwerbseinkommens, max. CHF 36'288

Anbieter: Bank, Versicherung oder digitaler Anbieter?

Bankkonto: Sicher, flexibel, aber tiefe Renditen. Geeignet für kurzen Horizont.

Versicherungslösung (3a mit Versicherung): Kombiniert Vorsorge und Risikoabsicherung. Oft teure Kosten und wenig Flexibilität. Meist nicht empfehlenswert.

Digitale Anbieter (VIAC, Finpension, Frankly): Günstigste Gebühren ab 0.4%, hoher Aktienanteil möglich. Beste Renditeerwartung für langen Horizont.

Mehrere Konten führen

Sie können mehrere Säule 3a-Konten bei verschiedenen Anbietern führen. Der Maximalbetrag gilt insgesamt, nicht pro Konto. Mehrere Konten ermöglichen eine gestaffelte Auszahlung bei der Pensionierung und so tiefere Steuern.

Häufige Fragen

Was ist die Säule 3a?

Die Säule 3a (gebundene Vorsorge) ist die private, steuerlich begünstigte Altersvorsorge in der Schweiz. Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das Guthaben ist bis zur Pensionierung (oder einem Vorbezug) gebunden.

Wer kann in die Säule 3a einzahlen?

Alle Erwerbstätigen in der Schweiz, die AHV-Beiträge leisten, können in die Säule 3a einzahlen. Das sind Angestellte, Selbstständige und auch Teilzeiterwerbende. Nicht berufstätige Personen (ohne Erwerbseinkommen) haben keinen Anspruch.

Wann kann ich die Säule 3a beziehen?

Frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter (Frauen: 64, Männer: 65) — also ab 59 bzw. 60 Jahren. Frühere Bezüge sind nur möglich bei Wohneigentumserwerb (WEF), Auswanderung, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Invalidität.

Stand: Juni 2026 | Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte konsultieren Sie einen zugelassenen Finanzberater für persönliche Beratung.

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