Homeoffice Steuerabzug Schweiz 2026 — Was kann ich abziehen?
Von Yanic Müller | Stand: Juni 2026 | Schweizrechner.ch
Homeoffice und Steuern 2026
Seit der COVID-Pandemie arbeiten Millionen Schweizerinnen und Schweizer ganz oder teilweise im Homeoffice. Das Steuerrecht hat sich angepasst: Homeoffice-Kosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskosten abzugsfähig.
Voraussetzungen für den Abzug
- Sie arbeiten regelmässig (mindestens 2–3 Tage pro Woche) zu Hause
- Beim Arbeitgeber steht kein gleichwertiger Büroarbeitsplatz zur Verfügung
- Das Arbeitszimmer wird ausschliesslich oder überwiegend beruflich genutzt
- Sie haben keinen separaten Fahrtkosten-Abzug für dieselben Tage geltend gemacht
Was kann ich abziehen?
Anteilige Miete: (m² Arbeitszimmer / m² Gesamtwohnung) × Jahreskaltmiete × Homeoffice-Anteil
Nebenkosten: Heizung, Strom, anteilig nach gleichem Schlüssel
Internet und Telefon: Anteil für berufliche Nutzung
Büromaterial: Drucker, Papier, Stifte etc.
Rechenbeispiel
Wohnung: 80m², Arbeitszimmer: 12m² (15%), Jahreskaltmiete: CHF 18'000, 60% Homeoffice-Tage:
- Miete: CHF 18'000 × 15% × 60% = CHF 1'620
- Nebenkosten: CHF 2'400 × 15% × 60% = CHF 216
- Internet (50%): CHF 600 × 50% = CHF 300
- Total Homeoffice-Abzug: ca. CHF 2'136 pro Jahr
Homeoffice vs. Fahrtkosten
Wichtig: An Tagen, an denen Sie im Homeoffice arbeiten, können Sie keine Fahrtkosten geltend machen. Sie müssen sich entscheiden, welche Variante vorteilhafter ist. Bei langen Pendeldistanzen sind Fahrtkosten oft wichtiger.
Häufige Fragen
Kann ich Homeoffice Kosten von den Steuern abziehen?
Ja, wenn Sie regelmässig zu Hause arbeiten und beim Arbeitgeber kein Büroarbeitsplatz zur Verfügung steht. Absetzbar ist ein anteiliger Teil der Wohnkosten (Miete oder Eigenmietwert), Strom und Kommunikationskosten.
Wie wird der Homeoffice-Abzug berechnet?
Die Berechnung erfolgt anteilig nach Arbeitszimmergrösse zur Gesamtwohnfläche multipliziert mit dem Anteil der Homeoffice-Tage. Beispiel: 10m² Arbeitszimmer von 100m² Wohnung × 50% Homeoffice-Anteil = 5% der Wohnkosten absetzbar.
Brauche ich eine Bescheinigung des Arbeitgebers?
Es empfiehlt sich, eine Bestätigung des Arbeitgebers zu haben, dass kein Büroarbeitsplatz zur Verfügung steht. Einige Kantone verlangen dies. Bewahren Sie alle Belege auf und deklarieren Sie die Homeoffice-Tage korrekt.