Fahrtkosten Steuerabzug Schweiz 2026 — Auto & ÖV

Von Yanic Müller | Stand: Juni 2026 | Schweizrechner.ch

Grundregel: Fahrkosten zum Arbeitsort sind abzugsfähig

Kosten für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsort sind in der Schweiz grundsätzlich als Berufskosten abzugsfähig. Die genaue Regelung unterscheidet sich jedoch erheblich zwischen der direkten Bundessteuer und den kantonalen Steuern — und zwischen der Wahl des Verkehrsmittels.

Fahrtkosten mit dem Auto

Für die direkte Bundessteuer können Autofahrtkosten seit 2016 maximal CHF 3'000 pro Jahr abgezogen werden. Dieser Betrag entspricht in etwa einem Jahresstreckenbillet für eine typische Pendlerstrecke. Der Abzug gilt nur, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist (z.B. keine ÖV-Verbindung vorhanden, übermässig lange Fahrtzeit, körperliche Einschränkung).

Für die kantonalen Steuern ist die Situation günstiger: Viele Kantone erlauben den Abzug der tatsächlichen Fahrtkosten ohne oder mit deutlich höherer Obergrenze. Zürich z.B. erlaubt CHF 0.70 pro Kilometer (max. 200 km/Tag), was bei längeren Arbeitswegen zu einem deutlich höheren Abzug führen kann.

Fahrtkosten mit dem ÖV

Öffentliche Verkehrsmittel können in voller Höhe abgezogen werden — sowohl für die Bundessteuer als auch kantonal. Das gilt für:

  • Generalabonnement (GA 2. Klasse: CHF 3'860/Jahr, 1. Klasse: CHF 6'300/Jahr)
  • Streckenabonnement (Jahresabo für die Pendlerstrecke)
  • Einzeltickets (wenn kein Abo vorhanden)
  • Halbtaxabonnement ist nicht abzugsfähig

Kantonale Unterschiede im Überblick

KantonAuto-Abzugsmax.km-Ansatz
BundCHF 3'000
ZürichunbegrenztCHF 0.70/km
BernunbegrenztCHF 0.65/km
ZugunbegrenztCHF 0.70/km
WaadtCHF 7'000CHF 0.70/km

Homeoffice-Regelung ab 2022

Seit der Coronazeit hat die ESTV klare Regelungen für Homeoffice eingeführt: Wenn Sie regelmässig von zuhause aus arbeiten, müssen Sie die Fahrtkosten anteilmässig kürzen. Im Gegenzug können Sie für jeden Homeoffice-Tag pauschal CHF 10 oder die tatsächlichen Mehrkosten (Strom, Internet-Anteil, Raum-Anteil) abziehen. Eine sorgfältige Dokumentation der Arbeitstage im Homeoffice ist dabei empfohlen.

Häufige Fragen

Wie viel Fahrtkosten kann ich in der Schweiz abziehen?

Für die direkte Bundessteuer können Fahrtkosten mit dem Auto maximal CHF 3'000 pro Jahr abgezogen werden. Öffentliche Verkehrsmittel können in voller Höhe abgezogen werden (z.B. GA für CHF 3'860 oder Streckenabo). Bei Homeoffice reduziert sich der Abzug anteilmässig. Kantonale Abzüge variieren erheblich.

Kann ich ein GA-Abo von den Steuern abziehen?

Ja, das Generalabonnement (GA) kann bei der Bundessteuer vollständig als Fahrtkostenabzug geltend gemacht werden, sofern es für den Arbeitsweg genutzt wird. 2026 kostet das GA 2. Klasse CHF 3'860 pro Jahr. Da dieser Betrag über dem Auto-Maximum von CHF 3'000 liegt, ist das GA steuerlich oft attraktiver.

Was gilt bei Homeoffice für die Fahrtkosten?

Wer regelmässig im Homeoffice arbeitet, muss die Fahrtkosten anteilmässig kürzen. Wer z.B. 2 Tage pro Woche im Homeoffice arbeitet (40% der Arbeitszeit), kann nur 60% der Fahrtkosten abziehen. Im Gegenzug kann man die Homeoffice-Kosten (pauschal oder effektiv) abziehen.

Stand: Juni 2026 | Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte konsultieren Sie einen zugelassenen Finanzberater für persönliche Beratung.

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