Steuerabzüge Schweiz 2026 — Alle Abzüge im Überblick

Von Yanic Müller | Stand: Juni 2026 | Schweizrechner.ch

Berufskosten

Fahrtkosten: Kosten für Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsort. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: volle Kosten. Mit Privatfahrzeug: Pauschale (nur wenn ÖV nicht zumutbar). Maximum: CHF 3'200 (Bundessteuer).

Verpflegungskosten: Pauschalabzug bei auswärtiger Verpflegung, ca. CHF 3'200 pro Jahr.

Weiterbildungskosten: Bis CHF 12'900 pro Jahr für beruflich notwendige Weiterbildung.

Vorsorge

Säule 3a: Maximalbetrag CHF 7'258 (Angestellte), CHF 36'288 (Selbstständige ohne PK). Einer der wirkungsvollsten Steuerabzüge überhaupt.

Pensionskassen-Einkauf: Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind vollständig abzugsfähig. Bei grossen Lücken kann dies CHF 10'000–100'000+ pro Jahr betragen.

Liegenschaft & Wohnen

Hypothekarzinsen: Vollständig abzugsfähig.

Liegenschaftsunterhalt: Tatsächliche Kosten oder Pauschalabzug (10–20% des Eigenmietwerts, je nach Kanton und Alter des Gebäudes).

Energiesparsanierungen: Kosten für energiesparende Massnahmen (Wärmedämmung, Solaranlage) sind abzugsfähig.

Gesundheit & Familie

Krankheitskosten: Abzugsfähig soweit sie 5% des Reineinkommens übersteigen. Inkl. Zahnarzt, Brillen, nicht erstattete Medikamente.

Kinderbetreuungskosten: Fremdbetreuungskosten bis CHF 25'500 pro Kind (Bundessteuer 2026).

Kinderabzug: Pauschalabzug pro Kind, variiert nach Kanton (ca. CHF 6'500–10'000).

Versicherungsprämien

Krankenkassen- und Unfallversicherungsprämien sind pauschal abzugsfähig: Alleinstehende ca. CHF 1'700–2'800, Verheiratete CHF 3'400–5'600, pro Kind zusätzlich ca. CHF 700–1'400 (je nach Kanton und Bundessteuer).

Häufige Fragen

Was sind die grössten Steuerabzüge in der Schweiz?

Die grössten Abzüge sind: Säule 3a (CHF 7'258), Einkauf in Pensionskasse (individuell), Liegenschaftsunterhalt, Berufskosten (Fahrtkosten, Weiterbildung bis CHF 12'900), Krankheitskosten und Versicherungsprämien.

Kann ich Homeoffice-Kosten abziehen?

Ja, wenn Sie regelmässig zu Hause arbeiten und kein Büro beim Arbeitgeber zur Verfügung steht. Absetzbar sind anteilige Miete, Strom und Infrastruktur. Die genauen Regelungen variieren je nach Kanton.

Sind Spendenabzüge möglich?

Ja, Spenden an steuerbefreite gemeinnützige Organisationen sind in der Regel bis zu 20% des Nettoeinkommens abzugsfähig. Die Organisation muss eine schweizweite Tätigkeit haben und beim Kanton anerkannt sein.

Stand: Juni 2026 | Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte konsultieren Sie einen zugelassenen Finanzberater für persönliche Beratung.

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