Steuerfuss & Steuern Baar (ZG) 2026
Progressiver Stufentarif mit Grundbetrag — Steuerrechner, Vergleich und Ranking für Baar im Kanton Zug.
Steuerrechner für Baar
Beispielrechnung: CHF 85'000 steuerbares Einkommen
Steuersystem Kanton Zug
Im Kanton Zug wird die Steuer auf Basis der "einfachen Steuer" berechnet. Die einfache Steuer ergibt sich aus dem progressiven Steuertarif des Kantons auf das steuerbare Einkommen. Der kantonale Steuerfuss beträgt 78% der einfachen Steuer. Die Gemeinden legen zusätzlich einen eigenen Steuerfuss fest, der ebenfalls als Prozentsatz der einfachen Steuer ausgedrückt wird. Die Gesamtsteuer setzt sich aus Kantonssteuer, Gemeindesteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer zusammen.
Gemeinden mit ähnlichem Steuerfuss wie Baar
| Gemeinde | Gemeinde-Steuerfuss | |
|---|---|---|
| Steuern Walchwil | 51% | Details → |
| Steuern Zug | 52% | Details → |
| Steuern Hünenberg | 53% | Details → |
| Steuern Steinhausen | 53% | Details → |
| Steuern Unterägeri | 53% | Details → |
| Steuern Cham | 54% | Details → |
| Steuern Oberägeri | 54% | Details → |
| Steuern Risch | 54% | Details → |
Häufige Fragen — Baar
Wie hoch ist die Steuer in Baar (Zug)?
Die kommunale Steuerkomponente in Baar beträgt 47.53% (Gemeinde-Steuerfuss). Der kantonale Steuerwert von Zug liegt bei 78% (Kantonaler Steuerfuss). Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 85'000 (ledig, ohne Kinder) beträgt die geschätzte Gesamtsteuer ca. CHF 7'131.
Wie funktioniert das Steuersystem im Kanton Zug?
Im Kanton Zug wird die Steuer auf Basis der "einfachen Steuer" berechnet. Die einfache Steuer ergibt sich aus dem progressiven Steuertarif des Kantons auf das steuerbare Einkommen. Der kantonale Steuerfuss beträgt 78% der einfachen Steuer. Die Gemeinden legen zusätzlich einen eigenen Steuerfuss fest, der ebenfalls als Prozentsatz der einfachen Steuer ausgedrückt wird. Die Gesamtsteuer setzt sich aus Kantonssteuer, Gemeindesteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer zusammen.
Wo rangiert Baar im Steuervergleich des Kantons Zug?
Baar belegt Rang 1 von 11 Gemeinden mit verifiziertem Steuerwert im Kanton Zug.
Wann muss ich die Steuererklärung in Zug einreichen?
Die Frist für die Steuererklärung im Kanton Zug ist der 30. April. Eine Fristverlängerung kann in der Regel online beantragt werden.
Quellen
- Gemeindedaten: BFS – Amtliches Gemeindeverzeichnis (BFS-Nr. 1701, Stand: 01.01.2026)
- Steuerdaten: Kantonale Steuerverwaltung Zug — Link
- Verifizierungsstatus: Verifiziert (Stand: 2026-08-21)