Brutto Netto Schweiz 2026 — Wie viel bleibt vom Lohn übrig?
Von Yanic Müller | Stand: Juni 2026 | Schweizrechner.ch
Vom Brutto- zum Nettolohn — alle Abzüge
Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor allen Abzügen. Der Nettolohn ist das, was tatsächlich auf Ihrem Konto landet. Dazwischen liegen verschiedene Abzüge: Sozialversicherungsbeiträge (direkt vom Lohn) und Einkommenssteuer (wird direkt bezahlt oder als Quellensteuer abgezogen).
Sozialversicherungsabzüge 2026
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung): 5.3% (Arbeitnehmer + Arbeitgeber je)
- IV (Invalidenversicherung): 0.7% (inkl. in AHV-Beitrag)
- EO (Erwerbsersatzordnung): 0.5% (je Arbeitnehmer + Arbeitgeber)
- ALV (Arbeitslosenversicherung): 1.1% (bis CHF 148'200 Lohn)
- Pensionskasse (BVG): 7–18% je nach Alter und Kasse
- Unfallversicherung (Berufsunfall): vom Arbeitgeber bezahlt
Rechenbeispiel: CHF 100'000 Jahresbrutto, Zürich
- AHV/IV/EO (5.3%): CHF -5'300
- ALV (1.1%): CHF -1'100
- Pensionskasse (ca. 10%): CHF -10'000
- Steuern (Zürich Stadt, ledig): ca. CHF -18'000
- Nettolohn: ca. CHF 65'600
Unterschiede je nach Kanton
Der grösste Unterschied im Nettolohn entsteht durch die kantonalen Steuern. In Zug bleibt bei CHF 100'000 Brutto ca. CHF 72'000 netto, in Genf nur ca. CHF 60'000. Die Sozialversicherungsabzüge sind überall identisch.
13. Monatslohn
In der Schweiz ist der 13. Monatslohn weit verbreitet (ca. 70% der Arbeitnehmenden). Er wird auf alle Sozialversicherungsbeiträge angerechnet und regulär versteuert. Er ist kein Bonus, sondern ein aufgeteilter Bestandteil des Jahreslohns.
Häufige Fragen
Wie viel bleibt vom Bruttolohn in der Schweiz übrig?
Im Durchschnitt bleiben nach allen Abzügen (Sozialversicherungen und Steuern) etwa 65–75% des Bruttolohns als Nettolohn übrig. Bei höheren Einkommen kann der Nettoanteil durch die Progression auf 55–60% sinken. Kanton und Gemeinde haben grossen Einfluss.
Was sind die grössten Abzüge vom Lohn in der Schweiz?
Die grössten Abzüge sind: Einkommenssteuer (kantonal + Bundessteuer), AHV/IV/EO (5.3% Arbeitnehmer), Pensionskasse (BVG, je nach Alter 7–18%), Arbeitslosenversicherung (1.1%) und Krankenkassenprämien (selbst bezahlt, nicht abgezogen vom Lohn).
Zahlt der Arbeitgeber auch Sozialversicherungen?
Ja. Für AHV/IV/EO zahlt der Arbeitgeber ebenfalls 5.3% (gleich wie Arbeitnehmer). Auch bei der Pensionskasse und der Unfallversicherung beteiligt sich der Arbeitgeber. Insgesamt trägt der Arbeitgeber ca. 12–20% zusätzlich zum Bruttolohn.