Steuerfuss & Steuern Riehen (BS) 2026
Progressiver Stufentarif mit Grundbetrag — Steuerrechner, Vergleich und Ranking für Riehen im Kanton Basel-Stadt.
Steuerrechner für Riehen
Beispielrechnung: CHF 85'000 steuerbares Einkommen
Steuersystem Kanton Basel-Stadt
Im Kanton Basel-Stadt wird die Steuer auf Basis der "einfachen Steuer" berechnet. Die einfache Steuer ergibt sich aus dem progressiven Steuertarif des Kantons auf das steuerbare Einkommen. Der kantonale Steuerfuss beträgt 50% der einfachen Steuer. Die Gemeinden legen zusätzlich einen eigenen Steuerfuss fest, der ebenfalls als Prozentsatz der einfachen Steuer ausgedrückt wird. Die Gesamtsteuer setzt sich aus Kantonssteuer, Gemeindesteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer zusammen.
Gemeinden mit ähnlichem Steuerfuss wie Riehen
| Gemeinde | Gemeinde-Steuerfuss | |
|---|---|---|
| Steuern Bettingen | 38% | Details → |
| Steuern Basel | 50% | Details → |
Häufige Fragen — Riehen
Wie hoch ist die Steuer in Riehen (Basel-Stadt)?
Die kommunale Steuerkomponente in Riehen beträgt 40% (Gemeinde-Steuerfuss). Der kantonale Steuerwert von Basel-Stadt liegt bei 50% (Kantonaler Steuerfuss). Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 85'000 (ledig, ohne Kinder) beträgt die geschätzte Gesamtsteuer ca. CHF 17'759.
Wie funktioniert das Steuersystem im Kanton Basel-Stadt?
Im Kanton Basel-Stadt wird die Steuer auf Basis der "einfachen Steuer" berechnet. Die einfache Steuer ergibt sich aus dem progressiven Steuertarif des Kantons auf das steuerbare Einkommen. Der kantonale Steuerfuss beträgt 50% der einfachen Steuer. Die Gemeinden legen zusätzlich einen eigenen Steuerfuss fest, der ebenfalls als Prozentsatz der einfachen Steuer ausgedrückt wird. Die Gesamtsteuer setzt sich aus Kantonssteuer, Gemeindesteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer zusammen.
Wo rangiert Riehen im Steuervergleich des Kantons Basel-Stadt?
Riehen belegt Rang 2 von 3 Gemeinden mit verifiziertem Steuerwert im Kanton Basel-Stadt.
Wann muss ich die Steuererklärung in Basel-Stadt einreichen?
Die Frist für die Steuererklärung im Kanton Basel-Stadt ist der 31. März. Eine Fristverlängerung kann in der Regel online beantragt werden.
Quellen
- Gemeindedaten: BFS – Amtliches Gemeindeverzeichnis (BFS-Nr. 2703, Stand: 01.01.2026)
- Steuerdaten: ESTV (Swiss Federal Tax Administration) — Link
- Verifizierungsstatus: Verifiziert (Stand: 2026-10-06)