Steuerfuss & Steuern Rothenfluh (BL) 2026
Stufenloser Formeltarif (einfache Steuer) — Steuerrechner, Vergleich und Ranking für Rothenfluh im Kanton Basel-Landschaft.
Steuerrechner für Rothenfluh
Beispielrechnung: CHF 85'000 steuerbares Einkommen
Steuersystem Kanton Basel-Landschaft
Im Kanton Basel-Landschaft wird die Steuer auf Basis der "einfachen Steuer" berechnet. Die einfache Steuer ergibt sich aus dem progressiven Steuertarif des Kantons auf das steuerbare Einkommen. Der kantonale Steuerfuss beträgt 100% der einfachen Steuer. Die Gemeinden legen zusätzlich einen eigenen Steuerfuss fest, der ebenfalls als Prozentsatz der einfachen Steuer ausgedrückt wird. Die Gesamtsteuer setzt sich aus Kantonssteuer, Gemeindesteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer zusammen.
Gemeinden mit ähnlichem Steuerfuss wie Rothenfluh
Häufige Fragen — Rothenfluh
Wie hoch ist die Steuer in Rothenfluh (Basel-Landschaft)?
Die kommunale Steuerkomponente in Rothenfluh beträgt 62% (Gemeinde-Steuerfuss). Der kantonale Steuerwert von Basel-Landschaft liegt bei 100% (Kantonaler Steuerfuss). Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 85'000 (ledig, ohne Kinder) beträgt die geschätzte Gesamtsteuer ca. CHF 15'874.
Wie funktioniert das Steuersystem im Kanton Basel-Landschaft?
Im Kanton Basel-Landschaft wird die Steuer auf Basis der "einfachen Steuer" berechnet. Die einfache Steuer ergibt sich aus dem progressiven Steuertarif des Kantons auf das steuerbare Einkommen. Der kantonale Steuerfuss beträgt 100% der einfachen Steuer. Die Gemeinden legen zusätzlich einen eigenen Steuerfuss fest, der ebenfalls als Prozentsatz der einfachen Steuer ausgedrückt wird. Die Gesamtsteuer setzt sich aus Kantonssteuer, Gemeindesteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer zusammen.
Wo rangiert Rothenfluh im Steuervergleich des Kantons Basel-Landschaft?
Rothenfluh belegt Rang 60 von 86 Gemeinden mit verifiziertem Steuerwert im Kanton Basel-Landschaft.
Wann muss ich die Steuererklärung in Basel-Landschaft einreichen?
Die Frist für die Steuererklärung im Kanton Basel-Landschaft ist der 31. März. Eine Fristverlängerung kann in der Regel online beantragt werden.
Quellen
- Gemeindedaten: BFS – Amtliches Gemeindeverzeichnis (BFS-Nr. 2858, Stand: 01.01.2026)
- Steuerdaten: BFS – Statistik der Steuerfüsse (via Kanton Basel-Landschaft, data.bl.ch) — Link
- Verifizierungsstatus: Verifiziert (Stand: 2026-08-20)