Säule 3a auszahlen — wann und wie 2026?

Von Yanic Müller | Stand: Juni 2026 | Schweizrechner.ch

Ordentliche Auszahlung — ab Alter 60

Die Säule 3a ist bis zur Pensionierung gebunden. Eine ordentliche Auszahlung ist frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter möglich. 2026 bedeutet das: Ab Alter 60 können Sie Ihr 3a-Guthaben auf Antrag beziehen. Sie müssen die Auszahlung nicht sofort vornehmen — Sie können das Konto auch weiterführen, bis Sie das AHV-Rentenalter (65) erreichen, sofern Sie noch erwerbstätig sind.

Vorbezüge — wann ist das möglich?

VorbezugsgrundVoraussetzungen
Wohneigentumsförderung (WEF)Kauf oder Bau von selbst bewohntem Wohneigentum in der Schweiz
SelbstständigkeitAufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Erwerbstätigkeit
AuswanderungDefinitive Ausreise aus der Schweiz (in Nicht-EU-/EFTA-Land)
IV-RenteVolle IV-Rente aufgrund dauerhafter Erwerbsunfähigkeit

Wie wird die Auszahlung besteuert?

Alle Auszahlungen der Säule 3a — ob ordentlich oder Vorbezug — werden mit einem speziellen, reduzierten Tarif besteuert. Dieser Tarif liegt deutlich unter dem normalen Einkommensteuersatz. Wichtig: Die Auszahlung wird separat vom übrigen Einkommen besteuert.

AuszahlungsbetragSteuer Zürich (ca.)Steuer Zug (ca.)
CHF 50'000CHF 2'000CHF 900
CHF 100'000CHF 4'500CHF 2'100
CHF 200'000CHF 10'500CHF 5'200
CHF 300'000CHF 17'000CHF 8'500

* Schätzwerte inkl. Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer

Strategie: Gestaffelte Auszahlung spart Steuern

Wer mehrere Säule-3a-Konten hat, kann diese in verschiedenen Jahren auszahlen und so die Steuerprogression brechen. Beispiel: Statt CHF 200'000 auf einmal zu beziehen (= CHF 10'500 Steuern in Zürich), zahlen Sie CHF 100'000 im Jahr 2026 und CHF 100'000 im Jahr 2027 aus — je CHF 4'500 = CHF 9'000 total, Ersparnis CHF 1'500. Mit 3–4 Konten über 3–4 Jahre gestaffelt, können die Steuerersparnisse noch deutlich höher sein.

Häufige Fragen

Wann kann ich die Säule 3a auszahlen?

Die ordentliche Auszahlung der Säule 3a ist frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter möglich — also ab 60 Jahren (Frauen) bzw. 60 Jahren (Männer). Auch wer früher pensioniert wird (Frühpensionierung), kann die Säule 3a auszahlen. Spätestens muss sie bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters (65 Jahre) aufgelöst werden, sofern man nicht weiter erwerbstätig ist.

Wie wird die Säule 3a bei der Auszahlung besteuert?

Die Säule-3a-Auszahlung wird mit einem speziellen, reduzierten Rentnerkapitalsteuertarif (ca. 1/5 des normalen Einkommensteuersatzes) separat vom übrigen Einkommen besteuert. Bei CHF 100'000 Auszahlung zahlen Sie je nach Kanton ca. CHF 3'000–8'000 Steuern. Wer mehrere Konten in verschiedenen Jahren auszahlt, minimiert die Steuerprogression.

Kann ich die Säule 3a vorzeitig beziehen?

Ja, einen Vorbezug der Säule 3a ist in folgenden Situationen möglich: (1) Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum (WEF), (2) Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, (3) Definitive Ausreise aus der Schweiz (Auswanderung), (4) IV-Rente. Beim Vorbezug gelten die gleichen steuerlichen Regeln wie bei der ordentlichen Auszahlung.

Stand: Juni 2026 | Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte konsultieren Sie einen zugelassenen Finanzberater für persönliche Beratung.

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