Unfalldeckung Krankenkasse abwählen 2026 — wann lohnt es sich?
Von Yanic Müller | Stand: Juni 2026 | Schweizrechner.ch
Was ist die Unfalldeckung in der Krankenkasse?
In der Schweiz sind Berufs- und Nichtberufsunfälle grundsätzlich über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) des Arbeitgebers abgedeckt. Trotzdem schliessen die meisten Krankenkassen standardmässig auch eine Unfalldeckung in der Grundversicherung ein — was für viele Arbeitnehmer zu einer Doppelversicherung führt. Diese Doppeldeckung kostet Geld, ohne einen zusätzlichen Nutzen zu bieten.
Wer kann die Unfalldeckung abwählen?
Die Unfalldeckung in der Krankenkasse kann abgewählt werden, wenn Sie bei einem Arbeitgeber mehr als 8 Stunden pro Woche beschäftigt sind. In diesem Fall ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Sie über die Unfallversicherung (UVG) zu versichern — sowohl für Berufsunfälle als auch für Nichtberufsunfälle (die Prämie für letztere wird meist vom Arbeitnehmer getragen). Wer diese Voraussetzung erfüllt, ist doppelt versichert, wenn die Krankenkasse ebenfalls Unfälle deckt.
Folgende Personengruppen können die Unfalldeckung nicht abwählen und müssen sie beibehalten:
- Selbstständigerwerbende ohne UVG-Anschluss
- Arbeitnehmer mit weniger als 8 Stunden Beschäftigung pro Woche
- Nicht erwerbstätige Personen (Studierende, Rentner, Hausfrauen/-männer)
- Personen in einer Übergangssituation (z.B. zwischen zwei Jobs)
Wie viel sparen Sie durch das Abwählen?
Die Unfalldeckung in der Krankenkasse schlägt je nach Kasse und Region mit ca. 5–7% der Prämie zu Buche. Das bedeutet konkret:
| Monatsprämie | Ersparnis/Monat (6%) | Ersparnis/Jahr |
|---|---|---|
| CHF 350 | CHF 21 | CHF 252 |
| CHF 400 | CHF 24 | CHF 288 |
| CHF 450 | CHF 27 | CHF 324 |
| CHF 500 | CHF 30 | CHF 360 |
| CHF 550 | CHF 33 | CHF 396 |
Wie läuft das Abwählen praktisch ab?
Sie müssen Ihrer Krankenkasse schriftlich mitteilen, dass Sie die Unfalldeckung abwählen möchten, und dabei nachweisen, dass Sie über Ihren Arbeitgeber unfallversichert sind. Dazu benötigen Sie in der Regel eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers. Die meisten Kassen bieten dafür ein Formular an oder Sie können per Brief oder Onlineportal kündigen. Die Änderung tritt üblicherweise per nächstem Monatsbeginn in Kraft.
Was sind die Risiken?
Das grösste Risiko besteht in einer Versicherungslücke: Wenn Sie das Arbeitsverhältnis beenden und zwischen zwei Jobs sind oder die Beschäftigung unter 8 Stunden fällt, sind Sie vorübergehend nicht über den Arbeitgeber unfallversichert. Die Krankenkasse übernimmt dann ebenfalls keine Unfallkosten, da Sie die Deckung abgewählt haben. In dieser Situation müssen Sie die Unfalldeckung umgehend wieder bei der Krankenkasse zuschalten — und zwar bevor der Unfall eintritt. Es empfiehlt sich daher, bei jedem Jobwechsel sofort zu prüfen, ob man wieder unfalldeckungspflichtig wird.
Empfehlung
Wenn Sie dauerhaft mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt sind, ist das Abwählen der Unfalldeckung in fast allen Fällen empfehlenswert. Die Ersparnis von CHF 270–400 pro Jahr ist substanziell, und das Risiko ist überschaubar, wenn Sie bei jedem Stellenwechsel die Versicherungssituation sofort überprüfen. Zögern Sie nicht — viele Versicherte bezahlen diese unnötige Doppeldeckung jahrelang, ohne es zu wissen.
Häufige Fragen
Wer kann die Unfalldeckung in der Krankenkasse abwählen?
Arbeitnehmer, die bei ihrem Arbeitgeber mehr als 8 Stunden pro Woche angestellt sind, sind obligatorisch über die Unfallversicherung (UVG) des Arbeitgebers versichert. Diese Personen können — und sollten — die Unfalldeckung in ihrer Krankenkasse abwählen, da sie doppelt versichert wären.
Wie viel spare ich durch das Abwählen der Unfalldeckung?
Durch das Abwählen der Unfalldeckung sparen Sie je nach Krankenkasse und Region zwischen 5% und 7% der Monatsprämie. Bei einer Prämie von CHF 450/Monat sind das ca. CHF 22–32 pro Monat bzw. CHF 270–380 pro Jahr.
Was passiert, wenn ich weniger als 8 Stunden pro Woche arbeite?
Wer weniger als 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist nicht automatisch über die UVG-Nichtberufsunfallversicherung des Arbeitgebers gedeckt. Diese Personen müssen die Unfalldeckung in der Krankenkasse behalten.