Krankenkasse wechseln schwanger — was gilt 2026?

Von Yanic Müller | Stand: Juni 2026 | Schweizrechner.ch

Die Grundversicherung während der Schwangerschaft

Eine der wichtigsten Regelungen des Schweizer Krankenversicherungsgesetzes (KVG) lautet: Jede Krankenkasse ist verpflichtet, jeden Antragsteller ohne Ausnahme in die Grundversicherung aufzunehmen — unabhängig von Vorerkrankungen, Behinderungen oder Schwangerschaft. Das Kontrahierungszwang-Prinzip schützt auch Schwangere vollständig.

Das bedeutet: Wenn Sie während der Schwangerschaft festgestellt haben, dass Sie bei einer anderen Kasse günstigere Prämien erhalten würden, können Sie vollkommen legal und ohne Risiko wechseln. Die Kündigung muss per Ende Oktober bei Ihrer aktuellen Kasse eingereicht werden, der Wechsel erfolgt dann per 1. Januar des folgenden Jahres.

Was deckt die Grundversicherung bei Schwangerschaft?

Die Grundversicherung bietet umfassende Leistungen rund um die Schwangerschaft, und das besonders Erfreuliche: Ab der 13. Schwangerschaftswoche entfallen Franchise und Selbstbehalt für alle Leistungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft. Folgende Leistungen sind gedeckt:

  • Mindestens 7 Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt oder der Hebamme
  • Ultraschalluntersuchungen (im Rahmen der Vorsorge)
  • Geburtsvorbereitung (ein Geburtsvorbereitungskurs)
  • Hebammenbegleitung vor und nach der Geburt (bis 56 Tage nach Geburt)
  • Geburt im Spital, im Geburtshaus oder zuhause
  • Wochenbettbetreuung (10 Hausbesuche der Hebamme)
  • Stillberatung (5 Beratungen)

Die Zusatzversicherung — hier liegt das Risiko

Anders als die Grundversicherung wird die Zusatzversicherung nach dem Privatversicherungsrecht (VVG) geregelt. Hier haben Versicherer das Recht, Anträge abzulehnen oder mit Vorbehalten für schwangerschaftsbezogene Leistungen zu versehen. Das bedeutet konkret:

  • Eine Halbprivat- oder Privatspital-Zusatzversicherung kann abgelehnt werden
  • Die Leistungen für die aktuelle Schwangerschaft können ausgeschlossen werden
  • Sie müssen die Fragen im Antrag zur Gesundheit ehrlich beantworten

Empfehlung für Schwangere

Wenn Sie wechseln möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Grundversicherung: Kündigen Sie bis Ende Oktober, die neue Kasse muss Sie aufnehmen
  2. Zusatzversicherung: Prüfen Sie vorab, ob die neue Kasse Sie aufnimmt und zu welchen Konditionen
  3. Bestehendes Kind: Sobald das Kind geboren ist, müssen Sie es innerhalb von 3 Monaten bei einer Krankenkasse anmelden — mit Rückwirkung ab Geburt
  4. Neugeborenes: Schliessen Sie die Zusatzversicherung für das Kind möglichst kurz nach der Geburt ab, da dann keine Gesundheitsfragen gestellt werden dürfen

Häufige Fragen

Kann ich als Schwangere die Krankenkasse wechseln?

Ja, Sie können auch während der Schwangerschaft die Krankenkasse wechseln. Die Grundversicherung kann nicht aufgrund von Schwangerschaft oder anderen Vorerkrankungen abgelehnt werden. Jede zugelassene Krankenkasse in der Schweiz ist verpflichtet, Sie aufzunehmen. Der normale Wechseltermin gilt: Kündigung bis Ende Oktober, Wechsel per 1. Januar.

Sind Schwangerschaftskosten in der Grundversicherung gedeckt?

Ja, die Grundversicherung deckt alle Schwangerschafts- und Geburtskosten ohne Franchise und Selbstbehalt. Dazu gehören: Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse (begrenzt), Geburt im Spital, ambulante Geburt beim Geburtshaus, Wochenbettbetreuung durch Hebamme. Die Franchise entfällt ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Was ist mit der Zusatzversicherung bei Schwangerschaft?

Bei Zusatzversicherungen (VVG) ist die Situation anders: Die neue Kasse kann Schwangere für Leistungen rund um die Schwangerschaft mit einem Vorbehalt belegen oder sogar ablehnen. Wer eine Spital-Zusatzversicherung (halbprivat/privat) bereits hat, sollte diese unbedingt vor einem Wechsel der Zusatzversicherung klären.

Stand: Juni 2026 | Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte konsultieren Sie einen zugelassenen Finanzberater für persönliche Beratung.

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