Grundversicherung vs Zusatzversicherung Schweiz 2026
Von Yanic Müller | Stand: Juni 2026 | Schweizrechner.ch
Die Grundversicherung (KVG) — was ist obligatorisch?
Die obligatorische Krankenversicherung, geregelt im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Pflicht. Alle zugelassenen Krankenversicherer müssen dieselben gesetzlich definierten Leistungen erbringen. Der einzige Unterschied zwischen den Kassen liegt bei der Prämie und dem Modell (Standard, HMO, Hausarzt, Telmed).
Die Grundversicherung deckt unter anderem: ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente auf der Spezialitätenliste, Laboruntersuchungen, Physiotherapie (auf Verschreibung), Mutterschaft, Notfallbehandlungen im Ausland (begrenzt). Nicht gedeckt sind: Zahnbehandlungen (mit Ausnahmen), Alternativmedizin (ausser bestimmten Verfahren), Schönheitsoperationen, Privatspital-Komfort.
Franchise und Selbstbehalt — wie funktioniert das?
Bei der Grundversicherung zahlen Sie zunächst die Franchise (CHF 300 bis CHF 2'500 pro Jahr) selbst, bevor die Kasse bezahlt. Dann tragen Sie noch den Selbstbehalt von 10% der verbleibenden Kosten, maximal CHF 700 pro Jahr (Kinder: CHF 350). Wer eine hohe Franchise wählt, spart monatlich Prämie, muss aber mehr bezahlen, wenn er Arzt oder Spital braucht.
Die Zusatzversicherung (VVG) — was ist freiwillig?
Zusatzversicherungen werden nach dem Privatrecht (VVG) angeboten und sind vollständig freiwillig. Sie erweitern die Leistungen der Grundversicherung in Bereichen, die der Gesetzgeber nicht abdeckt. Wichtige Bereiche der Zusatzversicherung:
- Spitalzusatz: Halbprivat oder privat (eigener Arzt, Einzelzimmer)
- Zahnversicherung: Erstattung von Zahnarztkosten (50–90%)
- Alternativmedizin: Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie
- Auslandversicherung: Umfassendere Deckung im Ausland
- Brillen und Kontaktlinsen: Beiträge an Sehhilfen
- Fitnessabonnements und Präventionsmassnahmen
Wann lohnt sich eine Zusatzversicherung?
Eine Zusatzversicherung lohnt sich, wenn Sie regelmässig Leistungen in Anspruch nehmen, die von der Grundversicherung nicht gedeckt sind. Besonders sinnvoll sind:
- Spitalzusatz für Personen, die Wert auf Wahlfreiheit bei Arzt und Spital legen
- Zahnversicherung für Personen mit hohen Zahnarztkosten oder geplanten Behandlungen
- Alternativmedizin für Personen, die regelmässig komplementärmedizinische Behandlungen nutzen
Wichtig: Zusatzversicherungen können bei Antragstellung abgelehnt oder mit Vorbehalten versehen werden. Es lohnt sich, diese frühzeitig (z.B. bei der Geburt von Kindern) abzuschliessen, bevor Gesundheitsprobleme auftreten.
Grundversicherung wechseln — Zusatzversicherung behalten?
Ein häufiges Missverständnis: Sie können die Grundversicherung jedes Jahr wechseln, ohne die Zusatzversicherung aufzugeben — auch wenn beides bei derselben Kasse ist. Allerdings sollten Sie prüfen, ob Sie bei der neuen Kasse auch eine Zusatzversicherung erhalten können. Die neue Kasse ist nicht verpflichtet, Sie in die Zusatzversicherung aufzunehmen. Tipp: Schliessen Sie zuerst die Zusatzversicherung bei der neuen Kasse ab, bevor Sie die alte kündigen.
Häufige Fragen
Ist die Grundversicherung Pflicht in der Schweiz?
Ja, die obligatorische Grundversicherung (KVG) ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Pflicht. Sie müssen sich innerhalb von 3 Monaten nach Einreise oder Geburt bei einer Krankenkasse anmelden. Die Kosten trägt vollständig der Versicherte selbst.
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Zusatzversicherung?
Die Grundversicherung (KVG) ist gesetzlich definiert — jede Kasse muss dieselben Leistungen anbieten, nur die Prämie variiert. Die Zusatzversicherung (VVG) ist freiwillig, variiert stark nach Anbieter und Produkt, und kann bei Antragstellung abgelehnt oder mit Vorbehalten belegt werden.
Kann die Grundversicherung gekündigt werden?
Ja, die Grundversicherung kann jährlich per Ende Oktober (für den 31. Dezember) oder bei ausserordentlichem Kündigungsrecht (z.B. bei Prämienerhöhungen) gewechselt werden. Die neue Kasse darf die Aufnahme nicht verweigern. Zusatzversicherungen haben hingegen oft längere Kündigungsfristen.