Prämienverbilligung beantragen 2026 — Anleitung & Voraussetzungen
Von Yanic Müller | Stand: Juni 2026 | Schweizrechner.ch
Was ist die Prämienverbilligung?
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist eine staatliche Unterstützung, die einkommensschwache Haushalte bei der Bezahlung der Krankenkassenprämien entlastet. Sie ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert und wird von den Kantonen finanziert und ausgeführt. Der Bund beteiligt sich mit einem fixen Bundesbeitrag.
Laut BAG erhalten rund 2,3 Millionen Personen in der Schweiz Prämienverbilligung. Viele Berechtigte wissen jedoch nicht, dass sie Anspruch haben, oder scheuen den Antragsprozess.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, deren Prämienbelastung im Verhältnis zum Einkommen als zu hoch gilt. Die Einkommensgrenzen variieren stark je nach Kanton:
- Alleinstehende: bis ca. CHF 45'000–80'000 steuerbares Einkommen (kantonsabhängig)
- Familien mit Kindern: höhere Grenzen, oft auch bis CHF 100'000+
- Bezüger von EL, Sozialhilfe: automatischer Anspruch
- Junge Erwachsene (18–25 J.): in vielen Kantonen separate Regelung
Wie hoch ist die Verbilligung?
Die Höhe der Prämienverbilligung hängt von Kanton, Einkommen und Familiensituation ab. Im Durchschnitt erhalten Berechtigte CHF 1'200–3'600 pro Jahr. Familien mit Kindern erhalten in der Regel höhere Beiträge. In einigen Kantonen wird die Prämie vollständig übernommen.
Schritt-für-Schritt: Antrag stellen
- Prüfen Sie online oder telefonisch Ihren Anspruch beim kantonalen Amt.
- Besorgen Sie den aktuellen Steuerbescheid (Veranlagungsverfügung).
- Füllen Sie das kantonale Antragsformular aus.
- Reichen Sie Antrag und Belege fristgerecht ein.
- Nach Bewilligung wird die Verbilligung direkt an die Krankenkasse ausbezahlt oder Ihnen gutgeschrieben.
Automatische Zuteilung oder aktiver Antrag?
In einigen Kantonen (z.B. Zürich, Bern) erfolgt die Zuteilung teilweise automatisch auf Basis der Steuerdaten. In anderen Kantonen müssen Sie aktiv einen Antrag stellen. Erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Gemeinde oder auf dem kantonalen Portal.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?
Anspruch haben Versicherte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Die genauen Einkommensgrenzen variieren je nach Kanton. In vielen Kantonen erhalten Familien mit Kindern besonders hohe Beiträge. Die Berechnung basiert auf dem steuerbaren Einkommen.
Wie beantrage ich die Prämienverbilligung?
Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Kantonsbehörde. In einigen Kantonen erfolgt die Zuteilung automatisch aufgrund der Steuerdaten. In anderen müssen Sie aktiv einen Antrag stellen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder dem kantonalen Sozialamt.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Die Fristen variieren je nach Kanton. In der Regel müssen Anträge bis Ende März für das laufende Jahr eingereicht werden. Rückwirkende Auszahlungen sind selten möglich. Wenden Sie sich früh an die zuständige Stelle.