Krankenkasse kündigen für 2027 — Frist 30. November 2026 & Vorlage
Von Yanic Müller | Stand: Oktober 2026 | Schweizrechner.ch
Grundversicherung kündigen — das Wichtigste
In der Schweiz haben alle Versicherten das Recht, ihre Grundversicherung einmal pro Jahr zu kündigen. Die Kündigung ist einfach, kostenlos und ohne medizinische Prüfung möglich. Die neue Kasse muss Sie in der Grundversicherung aufnehmen — eine Ablehnung ist nicht erlaubt.
Die wichtigste Regel: Die Kündigung muss bis zum 30. November bei der Kasse eingegangen sein. Wer diese Frist verpasst, bleibt automatisch für das Folgejahr versichert.
Was muss im Kündigungsschreiben stehen?
- Vollständiger Name und Adresse des Versicherten
- Versichertennummer (AHV-Nummer oder Kassennummer)
- Klare Erklärung der Kündigung per 31. Dezember
- Datum und Unterschrift
Wie sende ich die Kündigung?
Die Kündigung muss per Post als Einschreiben (recommandé) versendet werden. Damit erhalten Sie einen Nachweis, dass das Schreiben angekommen ist. Ein einfacher Brief genügt rechtlich zwar theoretisch, ist aber nicht empfehlenswert.
Viele Kassen bieten heute auch Online-Kündigungen an — prüfen Sie das Portal Ihrer Kasse. Auch hier gilt: Beachten Sie die Frist und bewahren Sie eine Bestätigung auf.
Kündigung wegen Prämienerhöhung 2027
Ihre Kasse muss Ihnen die neue Prämie bis spätestens Ende Oktober mitteilen. Ändert sich die Prämie per 1. Januar, dürfen Sie mit einer Frist von einem Monat auf Ende Dezember wechseln (Art. 7 Abs. 2 KVG). Das gilt für alle Franchisen und alle Modelle. In der Praxis heisst das: Die Kündigung muss bis 30. November 2026 bei der Kasse sein.
Ausserhalb dieser Frist ist ein Wechsel nur in einem Fall möglich: Mit Standardmodell und ordentlicher Franchise von CHF 300 können Sie zusätzlich auf Ende Juni kündigen, mit drei Monaten Frist (Eingang bis 31. März).
Neue Kasse wählen
Kündigen Sie erst, wenn Sie eine neue Kasse gefunden haben. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um die günstigste Option für Ihren Kanton, Ihr Alter und Ihre Franchise zu finden. Die neue Kasse muss Ihnen den Beginn der Versicherung schriftlich bestätigen.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Kündigung eingereicht werden?
Für einen Wechsel per 1. Januar 2027 muss die Kündigung der Grundversicherung bis spätestens Montag, 30. November 2026 beim Versicherer eingegangen sein. Massgebend ist das Eingangsdatum bei der Kasse, nicht das Absenddatum. Senden Sie den Brief einige Tage vorher per Einschreiben.
Kann ich auch wegen der Prämienerhöhung 2027 kündigen?
Ja. Wenn Ihre Kasse die Prämie per 1. Januar 2027 ändert, können Sie auf Ende Dezember wechseln, und zwar unabhängig von Franchise und Versicherungsmodell. Auch dann muss die Kündigung bis 30. November bei der Kasse eingetroffen sein.
Kann ich die Kündigung per E-Mail einreichen?
Davon raten wir ab. Eine mündliche Kündigung genügt nicht, und bei einer gewöhnlichen E-Mail können Sie den Eingang kaum beweisen. Am sichersten ist ein unterschriebener Brief per Einschreiben (recommandé). Manche Kassen bieten zusätzlich eine Kündigung über ihr Kundenportal an – bewahren Sie dann die Bestätigung auf.
Was passiert mit meiner Zusatzversicherung?
Die Zusatzversicherung (z.B. Spital, Zahn) ist separat von der Grundversicherung und hat eigene Kündigungsfristen. Überprüfen Sie Ihren Vertrag sorgfältig — oft gelten 3 Monate Kündigungsfrist vor Vertragsende.